EU fordert Apple zu einem Ende des Geo-Blockings auf
Die Europäische Kommission (EK) hat Apple erneut in die Schranken gewiesen. In einer aktuellen Aufforderung fordert die Kommission das Unternehmen auf, seine Praktiken des Geo-Blockings in verschiedenen Bereichen einzustellen, darunter der App Store, Apple Arcade, Apple Music, der iTunes Store sowie die Apps für Bücher und Podcasts.
Zusammen mit dem Netzwerk der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) in der EU hat die EK festgestellt, dass Apple Media Services, ein Überbegriff für all diese Dienste, in verschiedenen Ländern der EU und des EWR unterschiedliche Benutzeroberflächen (UIs) anbieten. Verbraucher haben lediglich Zugriff auf die für das Land ihres registrierten Apple-Kontos vorgesehene Schnittstelle und stehen vor erheblichen Problemen, wenn sie versuchen möchten, dies zu ändern. Solche Praktiken verstoßen gegen die Anti-Geo-Blocking-Regeln der EU.
Zusätzlich dürfen Verbraucher beim Kauf über Apple Media Services nur Karten verwenden, die im Land ihres registrierten Kontos ausgestellt wurden. Weiterhin ist es ihnen nicht gestattet, Apps herunterzuladen, die in anderen Ländern angeboten werden. Die EK und das CPC-Netzwerk bestehen darauf, dass Verbraucher auch in anderen EU/EWR-Ländern angebotene Apps herunterladen sollten, wenn sie reisen oder sich vorübergehend dort aufhalten.
Die Geo-Blocking-Vorschriften verbieten ungerechtfertigte Diskriminierungen zwischen EU-Kunden aufgrund ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder ihres Standorts, wenn sie Waren und Dienstleistungen von Händlern in anderen EU-Ländern erwerben möchten. Die Untersuchung wurde unter der Koordination der EK von der belgischen Generaldirektion für Wirtschaftskontrolle, der deutschen Bundesnetzagentur sowie der irischen Wettbewerbs- und Verbraucherkommission geleitet.
Apple hat nun einen Monat Zeit, um auf die Ergebnisse zu reagieren und Vorschläge zu unterbreiten, wie das Unternehmen die festgestellten Geo-Blocking-Praktiken beheben will. Sollte Apple es versäumen, auf diese Bedenken einzugehen, könnten die nationalen Verbraucherschutzbehörden Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung sicherzustellen.