USB-C Ladepflicht in der EU 2025

USB-C Ladepflicht in der EU 2025

Die EU hat entschieden: Ab sofort ist das Laden mit USB-C für mobile Geräte Pflicht. Diese neue Richtlinie zielt darauf ab, E-Schrott zu reduzieren und die Marktfähigkeit zu verbessern. Doch der universelle USB-C-Anschluss ist nur ein Teil des Plans; auch die Kennzeichnung, das Schnellladen und das Umweltthema stehen im Fokus.

Die Europäische Kommission beschloss bereits 2022, dass ab 2025 alle Mobiltelefone mit einem einheitlichen Ladeanschluss, dem USB-C, ausgeliefert werden müssen. Alle 27 Mitgliedsstaaten der EU hatten bis zum 28. Dezember Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Der Beschluss umfasst alle mobilen Geräte, darunter Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Handheld-Spielkonsolen und viele andere elektronische Geräte, die über ein kabelgebundenes Ladegerät aufgeladen werden können und eine Leistung von bis zu 100 Watt unterstützen.

Für Laptop-Hersteller gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. April 2026, um den neuen Anforderungen nachzukommen. Bestimmte Geräte wie die PlayStation 5, die einen Stromverbrauch von 350 Watt hat, fallen nicht unter die neue Regelung.

Einige Geräte, wie Drohnen oder kabellose Ladegeräte, sind derzeit nicht erfasst. Die Europäische Kommission hat jedoch betont, dass sie die Marktentwicklungen und technischen Fortschritte fortlaufend bewerten wird, um die Liste der betroffenen Geräte aktuell zu halten.

Obwohl Geräte einen USB-C-Anschluss benötigen, können sie auch eigene proprietäre Ladeanschlüsse verwenden, wie etwa bei MacBooks. Geräte, die bereits ohne USB-C im Handel sind, dürfen weiterhin verkauft werden. Neuerscheinungen ohne diesen Anschluss sind jedoch nicht mehr zulässig.

Außerdem fordern die neuen Richtlinien eine Kennzeichnung, die angibt, ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist und welche Ladegeschwindigkeiten unterstützt werden.

Für alle Geräte, die mit mehr als 5 Volt, 3 Ampere oder 15 Watt aufgeladen werden können, gilt die Pflicht zur Einhaltung von USB Power Delivery (USB-PD). Das bedeutet, dass beispielsweise iPhones und Pixel problemlos bleiben können, während Geräte von OnePlus und Oppo mit SuperVOOC diese Unterstützung aktivieren müssen, um auf dem Markt bleiben zu können. Die betreffenden Unternehmen haben jedoch bereits USB-PD unterstützt, sodass sich hier nichts Wesentliches ändert.

Die Europäische Kommission fördert den Verkauf neuer elektronischer Geräte ohne zusätzliches Ladegerät. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass Verbraucher mit zu vielen unnötigen Ladegeräten kämpfen, die häufig im Müll landen. Daher werden in den 27 EU-Ländern keine Ladegeräte mehr in den Verkaufsverpackungen von Handys enthalten sein.

Die EU geht davon aus, dass sich die Nutzer schrittweise an die neuen Vorschriften gewöhnen werden, und plant, dies durch eine klare Kennzeichnung auf den Verkaufsverpackungen zu erleichtern, um anzuzeigen, ob ein Ladegerät enthalten ist.

Sämtliche Länder haben die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zu ergreifen, um die korrekte Einhaltung der Vorschriften durch Unternehmen und Händler zu gewährleisten.

Ein weiteres interessantes Thema ist, ob andere Regionen der EU folgen werden. Während die Richtlinie zunächst wie eine Herausforderung für die Hersteller wirkt, ist sie in der Tat ein großer Gewinn für die Verbraucher. Die Union zeigt sich einmal mehr als Organisation, die sich für das Wohl ihrer Bürger einsetzt und nicht für die Interessen großer Konzerne.