Corning einigt sich mit EU im Antitrustverfahren

Corning einigt sich mit EU im Antitrustverfahren

Corning steht kurz vor einer Einigung im Antitrustverfahren der EU. Die Europäische Kommission hatte Anfang des Monats ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Corning reagierte zügig und bot mehrere Zugeständnisse an.

Im Kern beschuldigt die EU Corning, wettbewerbswidrig zu handeln, indem das Unternehmen seine Kunden mit Exklusivverträgen bindet, um andere Glasmacher in der Smartphone-Branche auszuschließen.

Zu den Zugeständnissen von Corning gehört der Verzicht auf alle Exklusivklauseln in den bestehenden Verträgen sowie das Versprechen, in Zukunft keine solchen Klauseln mehr einzuführen. Zudem wird der Hersteller von Temperglas keine Mindestabnahmemengen mehr von seinen Kunden verlangen.

Wenn die Änderungen akzeptiert werden, haben sie Auswirkungen auf die Verträge von Corning weltweit. Darüber hinaus wird die Europäische Kommission das Unternehmen insgesamt neun Jahre lang überwachen, um die Einhaltung sicherzustellen.

Drittparteien haben die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen, bevor dieser in Kraft tritt. Sollte Corning die Vereinbarung mit der Kommission brechen, drohen dem Unternehmen Strafen von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes für das Jahr 2023, was etwa 1,25 Milliarden Dollar entspricht.