EU-Kommission fordert Apple zur Interoperabilität auf

EU-Kommission fordert Apple zur Interoperabilität auf

Im September hat die Europäische Kommission (EK) zwei Verfahren eingeleitet, um Apple dazu zu bewegen, iOS und iPadOS benutzerfreundlicher gegenüber Drittanbieterprodukten zu gestalten. Dies geschieht im Rahmen des Digital Markets Act (DMA).

Nun hat die EK mehrere Entwurfmaßnahmen veröffentlicht, die darauf abzielen, die Interoperabilität von iOS und iPadOS zu verbessern. Dazu gehört die Möglichkeit, Benachrichtigungen an Drittgeräte wie Smartwatches, kabellose Kopfhörer und VR-Headsets zu senden. Außerdem wird erwartet, dass Apple Funktionen wie AirPlay und AirDrop, automatisches Audio-Umschalten, automatische WLAN-Verbindungen sowie verbesserte Datenübertragungen und die Nähe-Paarung in iOS integriert.

Ein weiterer Punkt ist die Öffnung der Hintergrundaktivitätsausführung, wodurch Drittanbietergeräte und -dienste Bluetooth- und Netzwerkverbindungen aufrechterhalten können.

Ziel dieser Initiative ist es, dass Apple die Vorteile seines Ökosystems für Drittanbietergeräte und -dienste zugänglich macht. Cupertino befürchtet jedoch, dass diese Maßnahmen eine größere Gefahr darstellen könnten, insbesondere von datenhungrigen Unternehmen wie Meta.

In einem von Apple veröffentlichten Weißbuch mit dem Titel „Es wird persönlich“ wird erläutert, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen der EK zu einem geringeren Schutz der Benutzerdaten führen könnten. Wenn Apple alle Anforderungen erfüllen müsste, könnte es Meta ermöglichen, alle Nachrichten und E-Mails auf den Geräten der Nutzer zu lesen, sämtliche Telefonanrufe zu verfolgen sowie alle Apps, Fotos und Kalenderereignisse zu scannen und sogar Passwörter zu protokollieren.

Apple selbst hat beschlossen, auf diese Daten nicht zuzugreifen, um den bestmöglichen Schutz für die Nutzer zu gewährleisten.

Jetzt bittet die EK Drittanbieterunternehmen, die an der Interoperabilität mit Apple-Geräten interessiert sind, bis zum 9. Januar 2025 um Feedback. Dieses Feedback könnte die vorgeschlagenen Empfehlungen zur Interoperabilität ändern. Anschließend wird die EK die Maßnahmen abschließend festlegen, mit der Veröffentlichung der finalen Empfehlungen, die vor März 2025 erwartet wird. Laut DMA kann eine Nichteinhaltung der finalen Verfahren eine Geldbuße von bis zu 10 % des globalen Jahresumsatzes von Apple nach sich ziehen.